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   OLG Hamm, 23.03.2021 - 3 Ws 71/21   

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https://dejure.org/2021,56004
OLG Hamm, 23.03.2021 - 3 Ws 71/21 (https://dejure.org/2021,56004)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.03.2021 - 3 Ws 71/21 (https://dejure.org/2021,56004)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. März 2021 - 3 Ws 71/21 (https://dejure.org/2021,56004)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StGB §§ 67d Abs. 3; StPO § 463 Abs. 3; § 454 Abs. 1 Satz 3; VwVG NW § 73
    Erledigung, Unterbringung, Sicherungsverwahrung, mündliche Anhörung Untergebrachter, Fesselung im Gerichtsgebäude, Anhörungsfehler, Hausrecht

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erledigung; Unterbringung; Sicherungsverwahrung; mündliche Anhörung Untergebrachter; Fesselung im Gerichtsgebäude; Anhörungsfehler; Hausrecht

  • rechtsportal.de

    Erledigung; Unterbringung; Sicherungsverwahrung; mündliche Anhörung Untergebrachter; Fesselung im Gerichtsgebäude; Anhörungsfehler; Hausrecht

Verfahrensgang

  • LG Arnsberg - 1 StVK 32/20
  • OLG Hamm, 23.03.2021 - 3 Ws 71/21
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Düsseldorf, 01.04.2019 - 5 Ws 50/19

    Entbehrlichkeit der Pflicht zur mündlichen Anhörung des Untergebrachten

    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2021 - 3 Ws 71/21
    Auch wenn eine ernsthafte, die Anhörungspflicht suspendierende Weigerung, sich vorführen zu lassen, mitunter dann verneint wird, wenn der Verurteilte hierfür nachvollziehbare Gründe hat (BGH, a. a. O., m. w. N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01. April 2019 - 5 Ws 50/19 -, Rn. 18, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Dezember 1995 - 3 Ws 274/95, NStZ 1996, 302, 303; KG, Beschluss vom 2. April 2001 - 1 AR 369/01, juris Rn. 7; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. November 2002 - 3 Ws 1176/02, NStZ-RR 2003, 59; OLG Hamm, Beschluss vom 9. Dezember 2008 - 5 Ws 423 - 425/08, NStZ-RR 2009, 223, 224), kann dies aber nur dann gelten, wenn das Gericht, das über die Aussetzung oder Erledigung der Unterbringung zu entscheiden hat, diese Gründe zu verantworten hat und/oder diesen in eigener Zuständigkeit abhelfen kann.
  • OLG Karlsruhe, 21.12.1995 - 3 Ws 274/95
    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2021 - 3 Ws 71/21
    Auch wenn eine ernsthafte, die Anhörungspflicht suspendierende Weigerung, sich vorführen zu lassen, mitunter dann verneint wird, wenn der Verurteilte hierfür nachvollziehbare Gründe hat (BGH, a. a. O., m. w. N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01. April 2019 - 5 Ws 50/19 -, Rn. 18, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Dezember 1995 - 3 Ws 274/95, NStZ 1996, 302, 303; KG, Beschluss vom 2. April 2001 - 1 AR 369/01, juris Rn. 7; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. November 2002 - 3 Ws 1176/02, NStZ-RR 2003, 59; OLG Hamm, Beschluss vom 9. Dezember 2008 - 5 Ws 423 - 425/08, NStZ-RR 2009, 223, 224), kann dies aber nur dann gelten, wenn das Gericht, das über die Aussetzung oder Erledigung der Unterbringung zu entscheiden hat, diese Gründe zu verantworten hat und/oder diesen in eigener Zuständigkeit abhelfen kann.
  • OLG Hamm, 09.12.2008 - 5 Ws 423/08

    Verfahrensrechtliche Voraussetzungen für den Widerruf der Strafaussetzung zur

    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2021 - 3 Ws 71/21
    Auch wenn eine ernsthafte, die Anhörungspflicht suspendierende Weigerung, sich vorführen zu lassen, mitunter dann verneint wird, wenn der Verurteilte hierfür nachvollziehbare Gründe hat (BGH, a. a. O., m. w. N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01. April 2019 - 5 Ws 50/19 -, Rn. 18, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Dezember 1995 - 3 Ws 274/95, NStZ 1996, 302, 303; KG, Beschluss vom 2. April 2001 - 1 AR 369/01, juris Rn. 7; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. November 2002 - 3 Ws 1176/02, NStZ-RR 2003, 59; OLG Hamm, Beschluss vom 9. Dezember 2008 - 5 Ws 423 - 425/08, NStZ-RR 2009, 223, 224), kann dies aber nur dann gelten, wenn das Gericht, das über die Aussetzung oder Erledigung der Unterbringung zu entscheiden hat, diese Gründe zu verantworten hat und/oder diesen in eigener Zuständigkeit abhelfen kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2018 - 4 B 232/18

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Antrags auf Bewilligung von

    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2021 - 3 Ws 71/21
    Eine solche Anordnung stellt einen Verwaltungsakt des Gerichtspräsidenten als Behörde im funktionellen Sinne dar (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 29. September 2011 - 1 BvR 2377/11 -, Rn. 6, juris; vgl. auch Kissel/Mayer, GVG, 6. Aufl. 2010, § 12 Rn. 100; Lehr, Bildberichterstattung der Medien über Strafverfahren, NStZ 2001, S. 63 ; bezüglich Hausverbot/Durchsuchungsanordnung: OVG Schleswig, NJW 1994, S. 340), gegen die der Rechtsschutz - und Eilrechtsschutz gem. § 80 Abs. 5 VwGO - nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegeben gewesen wäre (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 29. September 2011 - 1 BvR 2377/11 -, Rn. 6, juris; vgl. auch Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. März 2018 - 4 B 232/18 -, Rn. 2 - 7, juris).
  • KG, 02.04.2001 - 5 Ws 170/01
    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2021 - 3 Ws 71/21
    Auch wenn eine ernsthafte, die Anhörungspflicht suspendierende Weigerung, sich vorführen zu lassen, mitunter dann verneint wird, wenn der Verurteilte hierfür nachvollziehbare Gründe hat (BGH, a. a. O., m. w. N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01. April 2019 - 5 Ws 50/19 -, Rn. 18, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Dezember 1995 - 3 Ws 274/95, NStZ 1996, 302, 303; KG, Beschluss vom 2. April 2001 - 1 AR 369/01, juris Rn. 7; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. November 2002 - 3 Ws 1176/02, NStZ-RR 2003, 59; OLG Hamm, Beschluss vom 9. Dezember 2008 - 5 Ws 423 - 425/08, NStZ-RR 2009, 223, 224), kann dies aber nur dann gelten, wenn das Gericht, das über die Aussetzung oder Erledigung der Unterbringung zu entscheiden hat, diese Gründe zu verantworten hat und/oder diesen in eigener Zuständigkeit abhelfen kann.
  • BVerfG, 29.09.2011 - 1 BvR 2377/11

    Anordnung eines Gerichtspräsidenten über Modalitäten der verfahrensbezogenen

    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2021 - 3 Ws 71/21
    Eine solche Anordnung stellt einen Verwaltungsakt des Gerichtspräsidenten als Behörde im funktionellen Sinne dar (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 29. September 2011 - 1 BvR 2377/11 -, Rn. 6, juris; vgl. auch Kissel/Mayer, GVG, 6. Aufl. 2010, § 12 Rn. 100; Lehr, Bildberichterstattung der Medien über Strafverfahren, NStZ 2001, S. 63 ; bezüglich Hausverbot/Durchsuchungsanordnung: OVG Schleswig, NJW 1994, S. 340), gegen die der Rechtsschutz - und Eilrechtsschutz gem. § 80 Abs. 5 VwGO - nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegeben gewesen wäre (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 29. September 2011 - 1 BvR 2377/11 -, Rn. 6, juris; vgl. auch Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. März 2018 - 4 B 232/18 -, Rn. 2 - 7, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2017 - 1 S 893/17

    Hausverbot im Gerichtsgebäude gegenüber Pressevertreter

    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2021 - 3 Ws 71/21
    Die Befugnis zur Ausübung des Hausrechts ergibt sich daraus, dass eine Behörde, die eine bestimmte Aufgabe zu erfüllen hat, auch bestimmen können muss, ob sie eine Person vom Betreten der Räume ausschließt, weil diese ihre ordnungsgemäße Tätigkeit gefährdet oder stört (vgl. VGH Bad.-Württ., B. v. 17.05.2017 - 1 S 893/17, juris Rn. 3).
  • BGH, 12.08.2015 - StB 6/15

    Entscheidung über die Reststrafenaussetzung ohne Anhörung des Verurteilten

    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2021 - 3 Ws 71/21
    Es wäre deshalb die Sache des Untergebrachten gewesen, gegen die zu erwartende Fesselung - ggf. im Eilrechtswege - gerichtlich vorzugehen (BGH, Beschluss vom 12.08.2015 - StB 6/15 - Rn. 2, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.04.1993 - 3 M 16/93

    Gerichtspräsident; Hausverbot; Sitzungspolizeigewalt; Körperliche Durchsuchung;

    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2021 - 3 Ws 71/21
    Eine solche Anordnung stellt einen Verwaltungsakt des Gerichtspräsidenten als Behörde im funktionellen Sinne dar (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 29. September 2011 - 1 BvR 2377/11 -, Rn. 6, juris; vgl. auch Kissel/Mayer, GVG, 6. Aufl. 2010, § 12 Rn. 100; Lehr, Bildberichterstattung der Medien über Strafverfahren, NStZ 2001, S. 63 ; bezüglich Hausverbot/Durchsuchungsanordnung: OVG Schleswig, NJW 1994, S. 340), gegen die der Rechtsschutz - und Eilrechtsschutz gem. § 80 Abs. 5 VwGO - nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegeben gewesen wäre (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 29. September 2011 - 1 BvR 2377/11 -, Rn. 6, juris; vgl. auch Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. März 2018 - 4 B 232/18 -, Rn. 2 - 7, juris).
  • OVG Bremen, 26.02.2021 - 1 B 440/20

    Hausverbot für Gerichtsgebäude

    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2021 - 3 Ws 71/21
    Handelt es sich bei dem Gebäude um ein Gericht, steht das Recht zur Ausübung des Hausrechts dem/der PräsidentIn als Organ der Justizverwaltung zu, sofern es nicht durch die Wahrnehmung sitzungspolizeilicher Befugnisse der Vorsitzenden der Spruchkörper nach § 176 GVG verdrängt wird (Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 26. Februar 2021 - 1 B 440/20 -, Rn. 17, juris).
  • OLG Frankfurt, 28.11.2002 - 3 Ws 1176/02
  • OLG Hamm, 15.11.2022 - 3 Ws 266/22

    Maßregelvollstreckung; Sicherungsverwahrung; Sachverständiger; Befundtatsachen;

    Kann es die Ursachen der Ablehnung des Verurteilten hingegen nicht beseitigen, so bleibt ihm nur die Möglichkeit, dessen Verzicht auf eine Vorführung hinzunehmen und ohne Anhörung zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 12. August 2015 - StB 6/15 -, juris), denn das Gericht kann eine Anhörung gegen den Willen des Verurteilten nicht erzwingen (BGH, a. a. O.; BGH, Beschluss vom 28. Januar 2000 - 2 StE 9/91 -, NJW 2000, 1663; Senat, Beschluss vom 23. März 2021 - III-3 Ws 71/21 -,juris).
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